Einkommensteuer-Grundtabelle
- Einkommensteuer-Grundtabelle
im Einkommensteuerrecht die Bezeichnung für eine Steuertabelle, aus der sich die tarifliche (Jahres-)Einkommensteuer für einen unverheirateten Steuerpflichtigen in Abhängigkeit von dessen zu versteuerndem Einkommen ablesen lässt. Da das zu versteuernde Einkommen gesetzlich abzurunden ist (§ 32a II EStG), ist die Tabelle in Einkommensstufen mit einer Breite von 36 Euro gegliedert.
- Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ergibt sich die Steuerbelastung aus der Einkommensteuer-Splittingtabelle. Die für lohnsteuerliche Zwecke benötigte Höhe der monatlichen Steuerbelastung (⇡ Lohnsteuertabellen) wird mathematisch aus der E.-G. (Lohnsteuerklassen I, II und IV) oder der Einkommensteuer-Splittingtabelle hergeleitet. - Anders als früher müssen die E.-G. und die übrigen Tabellen nicht mehr amtlich berechnet und bekannt gegeben werden; im EDV-Zeitalter wird die Veröffentlichung der Berechnungsformel in § 32a I EStG für ausreichend gehalten.
Lexikon der Economics.
2013.
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